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Weinwissen – Rebsorten, Anbaugebiete & Weinbegriffe erklärt

Unterschied Erzeugerabfüllung und Abfüller

Während die Erzeugerabfüllung darauf hinweist, dass die Trauben aus den eigenen Weinbergen stammen und der Wein vom Winzer selbst erzeugt und abgefüllt wurde, bezeichnet der Begriff Abfüller lediglich das Unternehmen, das den Wein in Flaschen abgefüllt hat. Der Abfüller muss den Wein nicht selbst angebaut oder ausgebaut haben. Für Verbraucher ist die Erzeugerabfüllung daher häufig ein Hinweis auf eine besonders enge Verbindung zwischen Herkunft, Weingut und fertigem Wein.

Weine mit der Kennzeichnung „Erzeugerabfüllung“ oder „Gutsabfüllung“ stehen für höchste Qualität und Authentizität. 

Hierbei stammen die Trauben für den Wein aus eigenen Weinbergen des Winzers oder aus sorgfältig ausgewählten gepachteten Vertragslagen. Der gesamte Herstellungsprozess – von der Lese über den Ausbau bis hin zur Abfüllung – liegt in den Händen des Weinguts. Dies ermöglicht eine strenge Qualitätskontrolle, eine präzise Vinifikation und eine individuelle Stilistik, die den Charakter der Region und des Terroirs widerspiegelt. Solche Weine zeichnen sich durch Komplexität, Struktur und Langlebigkeit aus und bieten ein authentisches Geschmackserlebnis.

Im Gegensatz dazu sind Weine mit der Aufschrift „abgefüllt für“ oder „Abfüller“ oft (aber nicht immer) industriell gefertigte Massenware. Die Trauben können aus verschiedenen Regionen oder sogar Ländern stammen, ohne dass der tatsächliche Erzeuger erkennbar ist. Der Ausbau erfolgt oft in großen Kellereien mit standardisierten Verfahren, wodurch der Wein gleichbleibend, aber wenig charaktervoll bleibt. Die Qualität variiert stark, da der Fokus auf Mengenproduktion und einem möglichst gefälligen Geschmack liegt.

Wer einen hochwertigen, handwerklich produzierten Wein sucht, sollte daher auf die Angabe „Erzeugerabfüllung“ oder „Gutsabfüllung“ achten – sie garantiert Transparenz, echte Winzerkunst und unverfälschten Weingenuss.

Damit ein Wein als Erzeugerabfüllung oder „Gutsabfüllung" bezeichnet werden darf, muss die Abfüllung auf der eigenen Abfüllanlage oder in einer in geografischer Nähe zum Winzerbetrieb erfolgen. Eine feste Kilometergrenze gibt es nicht, jedoch muss die Abfüllanlage innerhalb der gleichen Weinbauregion liegen. Entscheidend ist, dass der Winzer die volle Kontrolle über den Abfüllprozess behält. Auch wenn die Abfüllung in einer externen Anlage durchgeführt wird, darf dies nur unter seiner Aufsicht geschehen.

Eine Abfüllung in einer industriellen Massenkellerei außerhalb der Region würde dazu führen, dass der Wein diesen Status verliert. Ein Winzer von der Mosel könnte seinen Wein beispielsweise in einer nahegelegenen Lohnabfüllanlage innerhalb der Moselregion abfüllen lassen. Würde er den Wein jedoch in einer überregionalen Großkellerei abfüllen, dürfte er ihn nicht mehr als Erzeugerabfüllung kennzeichnen. Entscheidend bleibt, dass der Wein im Herkunftsgebiet bleibt und die Qualität vom Winzer selbst überwacht wird.

Beachte bitte: Nicht jeder Wein mit der Angabe „abgefüllt für“ oder „Abbfüller“ ist industriell gefertigte Massenware.  Um dies festzustellen, genügt in der Regel ein Blick auf die AP-Nummer. Ist der vorletzte Zahlenblock nur 2 oder 3-stellig,  spricht das eher dafür, dass der Vermarkter des Weines keine Angaben über den Erzeuger auf dem Etikett hinterlassen möchte, etwa um zu verhindern, dass der Verbraucher diesen Wein direkt beim Erzeuger zu (wahrscheinlich) günstigeren Konditionen erwirbt.

Die Länge der AP-Nummer (Amtliche Prüfnummer) bei deutschen Qualitäts- und Prädikatsweinen gibt Aufschluss über die Herkunft, den Erzeuger und das Prüfverfahren. Sie bestätigt, dass der Wein eine amtliche Qualitätsprüfung bestanden hat und bestimmten Anforderungen entspricht. Die AP-Nummer setzt sich aus mehreren Zahlenblöcken zusammen, die verschiedene Informationen verschlüsseln. Dazu gehören das Anbaugebiet, die Gemeinde oder Betriebsnummer, die individuelle Fass- oder Prüfnummer sowie das Prüfjahr. 

Siehe auch: 
Abfüller | Abgefüllt für