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Weinwissen – Rebsorten, Anbaugebiete & Weinbegriffe erklärt

Lieblich, süß und edelsüß – Geschmacksangaben beim Wein

Die Begriffe lieblich, süß und edelsüß beschreiben Weine mit unterschiedlichem Restzuckergehalt und damit unterschiedlich ausgeprägter Süße.

Liebliche Weine

Ein Wein wird als lieblich bezeichnet, wenn sein Restzuckergehalt die Grenzwerte für halbtrockene Weine überschreitet, jedoch höchstens 45 g/l beträgt. Liebliche Weine verbinden eine angenehme Fruchtsüße mit einer harmonischen Säure und wirken dadurch ausgewogen und zugänglich.

Süße Weine

Als süß gelten Weine mit einem Restzuckergehalt von mehr als 45 g/l. Die ausgeprägte Süße wird häufig durch eine lebendige Säure ausbalanciert und sorgt für ein intensives Geschmackserlebnis.

Edelsüße Weine

Der Begriff edelsüß ist weingesetzlich nicht definiert und wird in der Regel für besonders hochwertige Süßweine mit einem Restzuckergehalt ab etwa 80 g/l verwendet. Hierzu zählen beispielsweise Auslesen, Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen und Eisweine, die durch ihre konzentrierte Frucht, feine Honignoten und ihr außergewöhnliches Reifepotenzial überzeugen.

Passende Weine finden Sie über die Merkmale Lieblich sowie Süß & edelsüß.