Weinwissen – Rebsorten, Anbaugebiete & Weinbegriffe erklärt
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Lieblich, süß und edelsüß – Geschmacksangaben beim Wein
Die Begriffe lieblich, süß und edelsüß beschreiben Weine mit unterschiedlichem Restzuckergehalt und damit unterschiedlich ausgeprägter Süße.
Ein Wein wird als lieblich bezeichnet, wenn sein Restzuckergehalt die Grenzwerte für halbtrockene Weine überschreitet, jedoch höchstens 45 g/l beträgt. Liebliche Weine verbinden eine angenehme Fruchtsüße mit einer harmonischen Säure und wirken dadurch ausgewogen und zugänglich.
Als süß gelten Weine mit einem Restzuckergehalt von mehr als 45 g/l. Die ausgeprägte Süße wird häufig durch eine lebendige Säure ausbalanciert und sorgt für ein intensives Geschmackserlebnis.
Der Begriff edelsüß ist weingesetzlich nicht definiert und wird in der Regel für besonders hochwertige Süßweine mit einem Restzuckergehalt ab etwa 80 g/l verwendet. Hierzu zählen beispielsweise Auslesen, Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen und Eisweine, die durch ihre konzentrierte Frucht, feine Honignoten und ihr außergewöhnliches Reifepotenzial überzeugen.
Passende Weine finden Sie über die Merkmale Lieblich sowie Süß & edelsüß.