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Weinwissen – Rebsorten, Anbaugebiete & Weinbegriffe erklärt

Kabinett – die erste Prädikatsstufe deutscher Qualitätsweine

Das Kabinett ist die erste Prädikatsstufe im deutschen Weinrecht und steht für elegante, feinfruchtige Qualitätsweine mit besonderem Reifepotenzial. Die Trauben müssen bei der Lese ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestmostgewicht erreichen und der Wein eine amtliche Qualitätsprüfung bestehen. Eine Auswahl hochwertiger Kabinettweine finden Sie in unserer Kategorie Kabinett.

Mindestmostgewicht

Je nach Anbaugebiet und Rebsorte liegt das erforderliche Mindestmostgewicht zwischen 67° und 85° Oechsle. Das Mostgewicht gibt Auskunft über den natürlichen Zuckergehalt der Trauben und damit über das Potenzial für den späteren Alkoholgehalt des Weins.

Geschmack

Kabinettweine können trocken, halbtrocken oder fruchtig ausgebaut werden. Charakteristisch sind ihre elegante Struktur, eine lebendige Säure und eine ausgeprägte Fruchtigkeit, die sie zu vielseitigen Speisenbegleitern machen.

Besonderheiten

Vor allem in den Anbaugebieten Mosel, Rheingau und Rheinhessen genießen Kabinettweine einen hervorragenden Ruf. Sie überzeugen durch ihre Leichtigkeit, feine Mineralität und ein beachtliches Reifepotenzial, ohne dabei schwer oder alkoholreich zu wirken. Besonders Riesling Kabinett zählt zu den bekanntesten und international geschätzten deutschen Weinstilen.